Der Gemeinderat stellt sich vor

Die Gemeindebürger wählen den Gemeinderat und mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auch den/die erste/n Bürgermeister/in. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Bürger einer Gemeinde. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998 festgelegt.

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Der Gemeinderat besteht aus den gewählten Gemeinderatsmitglieder und dem/r ersten Bürgermeister/in. Sie werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt.  Der Erste Bürgermeister einer Gemeinde ist ebenfalls Mitglied im Gemeinderat und hat dort volles Stimmrecht. Außerdem führt er den Vorsitz.

Der Gemeinderat ist das wichtigste politische Gremium der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über die Haushaltsplanung und ihre Durchführung, legt die Richtlinien für die Gemeindeverwaltung fest und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Er bestimmt aus seinen Reihen den Zweiten Bürgermeister.

Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich und für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugängig. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die die öffentliche Sicherheit betreffen oder Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. Die jeweilige Tagesordnung finden Sie spätestens drei Tage vor einer Sitzung hier auf dieser Seite.

Die Daten zu unseren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten werden im Ratsinformationssystem ab der Legislaturperiode 2014/2020 angezeigt.

Einige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind bereits seit vielen Jahren im Amt.

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