Förderprogramm Breitband „Gigabitausbau“
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Kontaktperson: Herr Link
E-Mail: Christian.Link@vg-neukirchen.de
Tel.: 09663 9130-13
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (21.12.2021)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Dokumente:
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (21.12.2021)
Die Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
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