Fundtiere – Was ist zu tun?

Fundtiervertrag mit dem Tierheim in Hersbruck

Seit dem 01. Oktober besteht ein Fundtiervertrag zwischen der Gemeinde Neukirchen und dem Hersbrucker Tierheim – Tierschutzverein Hersbruck und Umgebung.

Was regelt ein Fundtiervertrag?
Das Wichtigste vorweg: Fundtiere sind rechtlich gesehen Fundsachen. Und für die sind die Gemeinden zuständig, in der sie gefunden werden. Das Fundbüro kann aber keine Tiere aufnehmen und versorgen, städtische Tierheime gibt es fast keine mehr. Um der Verpflichtung zur Versorgung von Fundtieren dennoch nachkommen zu können, schließen Gemeinden daher Fundtierverträge mit örtlichen Tierschutzvereinen ab und beauftragen so den Tierschutzverein, sich um diese Tiere zu kümmern.

Sie haben ein Tier gefunden – Was jetzt?
Wer ein Tier gefunden hat, muss seinen Fund zuerst der Polizei (Polizeiinspektion Hersbruck) oder dem Ordnungsamt der Gemeinde Neukirchen melden.
Sie haben ein Tier gefunden, dann haben Sie die Möglichkeit, den Findling selbst ins Tierheim zu bringen oder von den Mitarbeitern bei sich abholen zu lassen. Nehmen sie dazu bitte vorher unbedingt telefonisch Kontakt mit dem Tierheimpersonal oder außerhalb der Dienstzeiten des Teams mit der Polizei auf.

Dienstzeiten des Hersbrucker Tierheims: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Telefon: 09151/6095923 Samstag, Sonntag und Feiertag sowie außerhalb der Dienstzeit bei der Polizei Hersbruck unter: 09151/86900.

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