Wasserversorgung

 

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Zahlen und Untersuchungsergebnisse, die die Wasserversorgungen in Neukirchen und seinen Ortsteilen betreffen.

Wasserhärtegrade

 

  • Wasserversorgung Neukirchen: 14,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
  • Wasserversorgung Röckenricht: 8,6 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart

 

Zuständigkeitsbereiche der Wasserversorgungen

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 ist die Wasserversorgung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg mit Sitz im Rathaus Neukirchen zuständig.

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Etzelwang – außer Hs.Nr. 115- Penzenhof, Lehendorf, Lehenhammer und Neutras
ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe zuständig mit Sitz im Rathaus Neukirchen.

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Etzelwang für die Straßenteile mit folgenden Hausnummern: Am Hardt ab Hs.Nr. 2, 4, 4a, 5 bis 25, Zum Fichtach Hs.Nr. 1, 2, 4, 5 bis 24, Kirchengasse Hs.Nr. 7, 9, 11 und 14, Rupprechtsteiner Straße Hs.Nr. 3 sowie die ganzen Straßenzüge: Waldstraße, Höhenweg, Am Anger und Zum Schlossblick, Kirchenreinbach, Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt und Hauseck
ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe mit Sitz im Rathaus Neukirchen zuständig.

Gebühren und Beiträge

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 30,00 €
    bis 10 m³ / h: 48,00 €
    bis 16 m³ / h: 60,00 €

 

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 72,00 €
    bis 10 m³ / h: 108,00 €
    bis 16 m³ / h: 144,00 €
  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 120,00 €
    bis 10 m³ / h: 130,00 €
    bis 16 m³ / h: 140,00 €

Beitragsübersicht – Herstellungsbeiträge

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 1,57 €
  • pro m² Geschossfläche: 6,05 €

 

 

 

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 1,76 €
  • pro m² Geschossfläche: 8,98 €

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 2,70 €
  • pro m² Geschossfläche: 12,73 €

Ihr direkter Draht ins Rathaus Neukirchen

Sie haben eine Frage oder Sie benötigen Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten? Keine Sorge!
Wir helfen gerne.
Persönlich im Rathaus oder am Telefon.

Rufen Sie uns an

09663 9130-0

Rathaus Neukirchen

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen

Telefon

09663 9130-0

Fax

09663 9130-30

E-Mail

info@vg-neukirchen.de

Sprechzeiten

Montag 8:00 – 12:00
Dienstag 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
Mittwoch 8:00 – 13:30
Donnerstag 13:00 – 18:30
Freitag 8:00 – 12.00