Bauen und wohnen in Neukirchen

Neukirchen bietet Ihnen eine perfekte Infrastruktur:  je zwei Allgemeinärzte und Zahnärzte, zwei Bäcker und Metzger, ein Supermarkt, einen Getränkeladen u.v.m. sind direkt am Ort verfügbar.

Das Beste: in nur 30 Zugminuten ist Nürnbergs Innenstadt erreichbar! Ideal für Menschen, die in der Stadt arbeiten und auf dem Land leben wollen.

Junge Familien finden mit einem zentral gelegenen Kindergarten mit angeschlossener Kinderkrippe sowie einer Grundschule die besten Betreungs- und Bildungsangebote vor. Weiterführende Schulen und Hochschulen sind bequem mit Zug und Bus erreichbar. Neukirchen ist eingebettet in eine herrliche Natur, die zu vielfältigen Freizeitaktivitäten einlädt.

Wir freuen uns auf Sie!

AUSKÜNFTE BAUVERWALTUNG

09663 9130-45

Baugebiet "An der Alten Eiche" ÖFFENTLICHE AUSCHREIBUNG!

Vorhabenbezogenes Baugebiet in Planung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.0.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der alten Eiche“ als Satzung beschlossen.

In einer öffentlichen Ausschreibung bietet Ihnen die VG Neukirchen diese Fläche zum Kauf an. Hier gelangen Sie direkt zum Ausschreibungstext.

 

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Einbeziehungssatzung "Mittelreinbach"

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB die Änderung der Einbeziehungssatzung „Mittelreinbach“  sowie den Entwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen.

In der Sitzung vom 17.09.2024 hat der Gemeinderat die geänderten Planungsentwürfe gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planunterlagen liegen zusätzlich im Zeitraum vom 30.09.2024 bis 18.10.2024 während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen, Zimmer 30, der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese werden vom Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen beschlussmäßig behandelt.

Der Entwurf der Satzung kann hier eingesehen werden:

Ganztagsschule "Neukirchen-Etzelwang"

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Ganztagsschule Neukirchen-Etzelwang“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 durchgeführt.

Sollten Ihre Interessen der Bauleitplanung berührt werden und Sie eine Beteiligung an dem Verfahren wünschen, werden Sie gebeten, Ihre Stellungnahme bis 08.09.2023 bekannt zu geben.

 

Die Unterlagen können Sie hier einsehen:

 Bebauungs- und Grünordnungsplan

 Bebauungsplan Vorentwurf

 Flächennutzungsplan Begründung

 Flächennutzungsplan Vorentwurf 

Vorhabenbezogenes Baugebiet "Haid Nord-Ost"

vorhabenbezogenes Baugebiet in Planung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.04.2022 den Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Haid Nord-Ost“ gebilligt.
Die Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Bau GB hat vom 30.05.2022 bis 01.07.2022 stattgefunden.

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Baugebiet "Am Bahnweg"

Baugebiet „Am Bahnweg“

Die Gemeinde Neukirchen hat mit Beschluss vom 27.09.2022 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Bahnweg“ als Satzung beschlossen.

rechtskräftiger Bebauungsplan i. d. V. vom 27.09.2022

Baugebiet "Bergleite"

Die Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg hat mit Beschluss vom 23.05.2023 den Bebauungsplan Bergleite als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ist somit in Kraft getreten.

Baugebiet "Weißenstein II"

Baugebiet in Planung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weißenstein II“ mit integrierter Grünordnung und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

In der Sitzung vom 17.10.2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt.

Die Auslegung zur vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 25.02.2025 bis 27.03.2025 statt.

In der Sitzung vom 15.04.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Alle weiteren Informationen sowie den Auslegungszeitraum finden Sie in der Bekanntmachung.

Bekanntmachung:

Bekanntmachung Billigung des Entwurfs und Auslegung zur formellen Öffentlichkeitsbeiteiligung und Beiteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange „Allgemeines Wohngebiet Weißenstein II“

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

Stellungnahmen mit umweltrelevanten Aspekten:

Baugebiet "Breslauer Weg"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breslauer Weg“ mit integrierter Grünordnung und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

In der Sitzung am 21.01.2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt.

Die Auslegung zur vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 07.02.2025 bis 11.03.2025 statt.

In der Sitzung am 15.04.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Alle weiteren Informationen sowie den Auslegungszeitraum entnehmen Sie der Bekanntmachung.

Bekanntmachung: Bekanntmachung Billigung des Entwurfs und Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange für den Entwurf des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Breslauer Weg“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

 

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