B e k a n n t m a c h u n g

Billigung des Vorentwurfs und Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Neukirchen gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 26.04.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Haid Nord-Ost“ gebilligt hat.

Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach dem Regelverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die Unterlagen liegen vom

30.05.2022 bis 01.07.2022

im Rathaus Neukirchen (Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Raum 30) während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter dieser Bekanntmachung und unter der Rubrik „Bauen“ eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neukirchen, 23.05.2022

1. Bürgermeister

Peter Achatzi

Unterlagen zur Einsichtnahme: