B e k a n n t m a c h u n g

Billigung des Vorentwurfs und Auslegung zur vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Neukirchen gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 22.03.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Bahnweg“ gebilligt hat.

Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren).

Die Unterlagen liegen vom

30.03.2022 bis 06.05.2022

Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Raum 30, während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.neukirchen-bei-sulzbach-rosenberg.de in der Rubrik „Aktuelles“ eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neukirchen, 28.03.2022

1. Bürgermeister

Peter Achatzi

Unterlagen zur Einsichtnahme und Download:

Bekanntmachung Billigung Vorentwurf und frühzeitige Auslegung „Am Bahnweg“

Vorentwurf Bebauungsplan mit Grünordnung vom 09.03.2022

Begründung Bebauungsplan

Bedarfsanalyse „Am Bahnweg“

Informationspflichten zum Datenschutz