B e k a n n t m a c h u n g

Billigung des Vorentwurfs und Auslegung zur vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Neukirchen gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 25.01.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Weißenstein II“ gebilligt hat.

Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Im vereinfachten Verfahren wird nach §13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a, BauGB abgesehen.

Die Unterlagen liegen vom

02.02.2022 bis 11.03.2022

Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Raum 30, während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.neukirchen-bei-sulzbach-rosenberg.de eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neukirchen, 27.01.2022

1. Bürgermeister

Peter Achatzi

Unterlagen zum Download: